05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Nachbesserungsrecht eines Zahnarztes bei Neuanfertigung von Zahnersatz

Erweist sich Zahnersatz als unbrauchbar, wird das Recht des gesetzlich Versicherten auf freie Arztwahl bis zum Abschluss einer bereits begonnenen Behandlung und darüber hinaus im Zeitraum der Gewährleistung eingeschränkt. Die Zumutbarkeit der Fortführung eines Behandlungsverhältnisses hängt nicht davon ab, ob der Zahnersatz neu angefertigt werden muss oder die Mängel durch Nachbesserung behoben werden können.

BSG, Urteil vom 10.5.2017, B 6 KA 15/16R

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