05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Keine geringeren Rentenbeiträge für Eltern laut Bundessozialgericht

Die bisherigen Beiträge für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung sind rechtens, wie das Bundessozialgericht am 20.7.2017 zum Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R entschied.

Laut den Richtern ist es legitim, wenn der Gesetzeber die Kindererziehung nicht in Form von niedrigeren Beiträgen in der Rentenversicherung berücksichtigt, sondern durch Leistungen ausgleicht. Dazu gehören beispielsweise kostenlose Schulen und Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

BSG, Urteil vom 20.7.2017, B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R

Unsere Rechtsgebiete