05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Keine Beschränkung der Erbenhaftung auf Erbschaftsteuerschuld

Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 I Nr.1 ErbStG iVm § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit. Eine Beschränkung der Erbenhaftung für Erbschaftsteuerverbindlichkeiten ist nach § 2059 I 2 BGB ausgeschlossen. Bei der Inanspruchnahme des Nachlasses nach § 20 III ErbStG besteht ein Entschließungsermessen, so dass grundsätzlich keine Verpflichtung zur vorrangigen Inanspruchnahme besteht.

BFH, Urteil vom 4.6.2019, VII R 16/18

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