05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Keine Beschränkung auf GOÄ-/Beihhilfe-Höchstsätze für Leistungen von Physiotherapeuten

Die Leistungspflicht einer privaten Krankenversicherung hinsichtlich der physiotherapeutischen Leistungen ist weder auf die Sätze der GOÄ, noch auf die beihilfefähigen Höchstsätze beschränkt.

§ 1 I GOÄ regelt die Vergütung nur für Ärzte, sie findet auf Physiotherapeuten keine Anwendung. Die Meinung der Krankenkasse, Physiotherapeuten könnten nicht höher abrechnen als Ärzte ist haltlos. Gemäß § 192 II VVG entfällt die Leistungspflicht der Krankenkasse erst bei Aufwendungen, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2016- 2-23 O 71/16

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