05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Immobiliarvollstreckung: Kein Verbot der Überpfändung

Das auf die Vollstreckung in bewegliche Sachen zugeschnittene Verbot der Überpfändung findet in der Immobiliarvollstreckung weder direkt noch entsprechende Anwendung. Auf die Vollstreckung in Immobiliarvermögen kann die entsprechende Vorschrift des § 803 I 2 ZPO nicht angewandt werden.

OLG München, Beschluss vom 15.6.2016, 34 Wx 210/16

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