05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Hessisches Landessozialgericht entscheidet, dass Blasenkrebs für ehemalige Beschäftigte in der Gummiindustrie als Berufskrankheit anerkannt werden muss

Ehemalige Beschäftigte in der Gummiindustrie, die später Blasenkrebs bekommen haben, müssen von der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt werden. Dies gilt auch dann, wenn sie Raucher sind. Das hat der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes in einem am 4.7.2018 veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Revision wurde zugelassen, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Urteil des Landessozialgerichtes Hessen vom 5.7.2018, L 3 U 129/13

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