05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter Handwerker einen auf das Nachbarhaus übergreifenden Brand verursacht

Der Bundesgerichtshof hat am 9.2.2018 entschieden,  dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück dabei beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert hieran nichts.

Den Nachbarn steht ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gem. § 906 II 2 BGB iVm § 86 I a VVG zu.

BGH, Urteil vom 9.2.2018, V UR 311/16

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