Grenzen der anwaltlichen Schweigepflicht gegenüber Steuerbehörden
Ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen in im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer mitgeteilt haben, kann die unter anderem für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe zusammenfassende Meldung mit den darin geforderten Angaben (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern.
BFH, Urteil vom 27.9.2017, XI R 15/15