Genehmigungsfiktion wegen verspäteter Leistungsablehnung begründet Naturalleistungsanspruch
Das Bundessozialgericht hat einer an Adipositas leidenden Frau einen Naturalleistungsanspruch auf eine bariatrische Operation (Magenverkleinerung)kraft fingierter Genehmigung ihres Antrages zuerkannt, nachdem die Krankenkasse den Antrag verspätet abgelehnt hatte, ohne dafür Gründe mitzuteilen. Das BSG weist damit die Ansicht zurück, dass die Genehmigungsfiktion keinen Naturalleistungsanspruch, sondern allenfalls einen Erstattungsanspruch auslöse.
BSG, Urteil vom 11.7.2017, B 1 KR 26/16R