05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Gaststättenbesuch von Kurpatientin kein Arbeitsunfall

Wenn Kurpatienten nach einem Gaststättenbesuch auf dem Weg in ihre Reha-Einrichtung verunglücken, können sie dies nicht als Arbeitsunfall geltend machen.

Der Unfall fällt nach Auffassung der Richter des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg nicht in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.

Denn:

Ein abendlicher Gaststättenbesuch einer Gruppe von Rehabilitanden außerhalb der Reha-Einrichtung ist dem privaten Freizeit-Bereich zuzuordnen, da nicht die Förderung des Kurerfolgs, sondern private Geselligkeit, Entspannung und das Genusserleben durch Essen und Trinken im Vordergrund steht.

Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg, L 8 U 3286/17

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