05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

EuGH stärkt Rechte schwangerer und stillender Frauen

Nach Urteil des EuGH vom 19.9.2018 zum Aktenzeichen C – 41/17 – können auch schwangere und stillende Schichtarbeiterinnen beanspruchen, von der Nachtarbeit befreit zu werden.

Geklagte hatte eine Spanierin, die während der Stillzeit erreichen wollte, dass ihr Arbeitsverhältnis als Wachdienst in einem Einkaufszentrum ruht. Das Obergericht von Galicien hat den Fall dem EuGH vorgelegt, diese urteilten, dass eine Arbeitnehmerin, die Schichtarbeit leistet, in deren Rahmen sie ihre Arbeit nur zum Teil während der Nachtzeit verrichtet, als während der „Nachtzeit“ arbeitend anzusehen ist. EU-Recht verbietet, schwangere und stillende Frauen zu Nachtarbeit zu verpflichten, wenn diese ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Luxemburger Richter entschieden außerdem, dass Risikoprüfungen am Arbeitsplatz die „individuelle Situation“ von schwangeren und stillenden Frauen und ihrer Kinder berücksichtigen müssten, um sie nicht zu diskriminieren. Im konkreten Fall muss nun das Obergericht in Galicien abschließend entscheiden.

EuGH, Urteil vom 19.9.2018, C 41/17

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