05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

EUGH-Generalanwalt gibt Brüssel Recht im Verfahren gegen Embryonenschützer

Die EU-Kommission hat nach Ansicht der Generalanwaltschaft am Europäischen Gerichtshof zu recht den Antrag einer Bürgerinitiativen auf einen Gesetzesvorschlag zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und zur Zerstörung menschlicher Embryonen nicht berücksichtigt.

Generalanwalt Michal Bobek begründete am 29.7.2019 in seinem Schlussplädoyer die Ablehnung der von der Bürgerinitiative Uno di noi beim EuGH eingereichten Klage, ein älteres Urteil des Gerichts der Europäischen Union aufzuheben. Die Vorinstanz hatte geurteilt, dass die Entscheidung der EU-Kommission rechtens gewesen sei, in der Sache trotz einer erfolgreichen Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative nicht tätig zu werden.

Quelle: aerzteblatt.de

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