05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

EU-Kommission mahnt Deutschland beim Klimaschutz nachzulegen

Deutschland muss aus Sicht der EU-Kommission beim Klimaschutz nachlegen, um die Ziele für 2030 zu schaffen. Die bisherigen Pläne für Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft reichten nicht, um die deutschen Zusagen in der Europäischen Union zu erfüllen. Beim Ausbau der Ökoenergie und beim Energiesparen klaffen Lücken.

Die EU-Länder haben bis zum Jahresende Zeit, die Entwürfe nachzubessern. Die Bundesregierung hat sich dieser Aufgabe bereits angenommen; das Klimakabinett in Berlin soll im September über konkrete Maßnahmen entscheiden, wie die Ziele für 2030 erreicht werden können.

Quelle: aerzteblatt.de vom 18.6.2019

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