05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

EU beschließt neue Notfallmaßnahmen für Brexit ohne Abkommen

Die EU hat weitere Notfallmaßnahmen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen getroffen. Die Mitgliedstaaten verabschiedeten am 9.7.2019 in Brüssel Regelungen, die zum Beispiel eine Fortsetzung von bereits vereinbarten Zahlungen an britische Landwirte und Forschungsinstitute ermöglichen sollen.
Voraussetzung für ihre Anwendung wäre allerdings, dass Großbritanien auch im Fall eines ungeregelten EU-Austritts weiter seinen im EU-Haushaltsplan 2019 vereinbarten Beitrag zahlt.

Nach derzeitigem Stand droht am 31.10.2019 ein ungeregelter EU-Austritt Großbritaniens. Grund ist der innerbritische Streit über das bereits ausverhandelte Austrittsabkommen. Das Vertragspaket wird von einem Teil der Regierungsmehrheit abgelehnt und konnte deswegen bislang nicht unterzeichnet werden.

Quelle: aerzteblatt.de

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