05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Erste Bundesländer wollen Gesetzesinitiative zum Rauchverbot im Auto vorlegen.

Mit einer Gesetzesinitiative wollen Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein soll das Rauchen im Auto zum Schutz von mitfahrenden Kinder und Schwangeren verboten werden. Geändert werden soll dann auch das Nichtraucherschutzgesetz. Bei Verstößen sollen Bußgelder von 500 € bis 3.000 € drohen.

Quelle: aerzteblatt.de vom 18.9.2019

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