Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr des Kindes kann Arbeitslosengeldanspruch ausschließen
Das LSG Mainz hat entschieden, dass ein Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld drohen kann, wenn die nach dem 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommene Elternzeit mehr als 12 Monate beträgt.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.8.2016, L 1 AL 61/14