05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Drei Viertel der Behandlungsfehlervorwürfe bestätigen sich nicht.

In knapp 3/4 der Fälle, in denen Patienten einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, haben die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ( MDK ) keinen Behandlungsfehler gefunden. Das geht aus der aktuellen Begutachtungsstatistik des MDK für das Jahr 2018 hervor, der am 16.5.2019 veröffentlicht wurde.

Zu ähnlichen Zahlen kamen vor kurzem auch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Von ihnen wurden für das Jahr 2018 in 69% aller untersuchten Fälle kein Fehler festgestellt. In weiteren 6 % wurden zwar Fehler festgestellt, die jedoch nicht kausal mit dem Antrag in Verbindung standen.

Quelle: aerzteblatt.de vom 16.5.2019

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