05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Deutschland muss per Leihmutter geborene Kinder anerkennen

Wenn ein deutsches Paar über eine Leihmutter im Ausland Kinder bekommt, muss die Elternschaft auch in Deutschland anerkannt werden, auch wenn die Leihmutterschaft hierzulande verboten ist. Dies gilt nach einem Urteil des Landgerichtes Hildesheim auch für ein homosexuelles Paar.
Im konkreten Fall hatten 2 Männer in den USA Samenzellen in Eizellen einer Spenderin einsetzen lassen. Die daraus entstandenen Embryonen wurden in den USA von einer Leihmutter ausgetragen; ein US-Gericht erkannte die Vaterschaft der beiden Männer an.
Dieser Entscheidung müssen die deutschen Gerichte folgen. Zwar gebe es die Möglichkeit, die Wirkung von ausländischen Entscheidungen in Deutschland abzuerkennen, wenn sie grundlegenden Wertevorstellungen widersprechen. Der Umstand, dass die Kinder auf dem Wege der in Deutschland nicht zugelassenen Leihmutterschaft zur Welt gekommen seien, begründe aber keine Unwirksamkeit der US-Entscheidung.

Quelle: aerzteblatt.de

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