05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Der Deutsche Bundestag hat das TSVG verabschiedet.

Am 14.03.2019 wurde vom Deutschen Bundestag das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ beschlossen.

Dieses Gesetz soll vor allem die Terminvergabe vereinfachen und beschleunigen. Dazu sollen unter anderem die Terminservicestellen ausgebaut werden und ab Januar 2020 bundesweit unter einer Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erreichbar sein. Diese Servicestellen sollen auch zukünftig Termine für Haus- und Kinderärzte vermitteln.

Niedergelassene Ärzte müssen Patienten künftig im Umfang von mindestens 25 Sprechstunden pro Woche zur Verfügung stehen. Fachärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung sind verpflichtet, ab August 2019 fünf offene Sprechstunden pro Woche anzubieten. Die Behandlung der Patienten in dieser Sprechstunde wird extrabudgetär in voller Höhe bezahlt.

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