05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bundestag will Anfang Juni über Organspende beraten

Über eine Reform der Organspende will das Parlament in der ersten Juniwoche beraten. Das kündigte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am 16.5.2019 an.

Zur Debatte stehen 2 Vorschläge, mit denen die derzeitige Situation des Mangels an Spenderorganen verbessert werden soll.

Der am 1.4.2019 von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Lauterbach sowie weiteren Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sieht im Kern vor, dass jeder volljährige Mensch in Deutschland automatisch als Organspender gilt – es sei denn, er hat widersprochen -.
Seit dem 6.5.2019 liegt zudem ein Alternativvorschlag einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus Union, SPD, FDP, Linken und Grünen vor. Ihr Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der
Entscheidungsfreiheit bei der Organspende“ setzt explizit auf eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Menschen und deren ausdrückliche Zustimmung zur Organspende.

Quelle: aerzteblatt.de 16.5.2019

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