05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bundesrat akzeptiert höheren Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Beitragssatzanhebung um 0,5 Prozentpunkte ab 2019 in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent ( Kinderlose 2,80 Prozent ) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent ) angehoben werden.

Das soll Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen.
Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

Quelle: aerzteblatt.de vom 28.11.2018

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