05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Brüssel will Whistleblower schützen

Viele Enthüllungen wären ohne mutige Hinweisgeber nicht bekannt. Deshalb sollen nach Auffassung der EU-Kommission Hinweisgeber zukünftig besser geschützt werden. Es sollte keine Strafe dafür geben, das Richtige zu tun, sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission Frans Timmermanns.

Der Whistleblower selbst soll nach den EU-Plänen vor einer möglichen Vergeltung seines Arbeitgebers geschützt werden. Entlassungen und andere Schikanen sollen ausgesetzt werden bis ein Gerichtsverfahren beendet ist; dort sol die Beweislast umgekehrt werden. Der Arbeitgeber müsse nachweisen, dass eine Kündigung nicht mit den Enthüllungen des Angestellten in Verbindung steht.

Quelle: aerzteblatt.de

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