05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

BGH zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden, dass Fotografien von gemeinfreien Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen. Der Senat hat entschieden, dass der Träger eines kommunalen Kunstmuseums von einem Besucher, der unter Verstoß gegen das im Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbarte Fotografierverbot Fotografien gefertigt hatte und im Internet öffentlich zugänglich gemacht hatte, als Schadenersatz Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen kann.
Eine Fotografie eines Gemäldes genießt somit Lichtbildschutz.

BGH, Urteil vom 20.12.2018, I ZR 104/17

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