BGH gibt Verfahren zur Wirksamkeit von Kinderehen an das Bundesverfassungsgericht ab
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat ein Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt, in dem es maßgeblich auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt.
Beschluss vom 14.11.2018, XII ZB 292/16