05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bewegung im Streit um Verbot der Tabak-Werbung

IN die seit langem festgefahrene Debatte um ein Verbot der Tabakwerbung auf Plakatflächen in Deutschland kommt erste Bewegung. Die Fachpolitiker der Union im Bundestag einigten sich weitgehend darauf, dass die bestehenden Beschränkungen auch auf Außenwerbung ausgeweitet werden sollen. Es soll die Tabakrahmenkommission der Weltgesundheitsorganisation umgesetzt werden.
Über die wesentlichen Punkte wollen die Fachpolitiker nun in der Unionsfraktion diskutieren.

Quelle: aerzteblatt.de

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