05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab 2019 um 0,3 Prozentpunkte steigen

Der Beitrag zur Pflegeversicherung soll zum 1.1.2019 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Spahn am 13.6.2018 in Berlin. Der Grund dafür ist ein Defizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit 3 Milliarden Euro.
Dieses Defizit sei entstanden, well es mehr Pflegebedürftige gebe als erwartet, zudem seien die Pflegebedürftigen in höhere Pflegegrade gruppiert als bei der Kalkulation der Ausgaben durch die Pflegestärkungsgesetze in der vergangenen Legislaturperiode erwartet worden war. Zudem habe es überproportionale Ausgabensteigerungen bei ambulanten Leistungen gegeben.

Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass die gesetzliche Pflegeversicherung infolge der geplanten Beitragssatzerhöhung ausreichend Geld erhalten wird, um bis zum Jahr 2022 kein erneutes Defizit aufzubauen.

Quelle: aerzteblatt.de

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