05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Dr. jur. Henrich Wulfhorst

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht

Dr. jur. Henrich Wulfhorst studierte Rechtswissenschaften in Köln (1990-1995) und promovierte zwischen 1995 und 1998 an der Universität zu Köln bei Herrn Professor Dr. jur. Jens Peter Meincke (damals Rektor der Uni Köln) zum Thema „Konturen der Wohnraum- und Nichtwohnraummiete“, während er gleichzeitig sein Rechtsreferendariat in Aachen absolvierte, mit Stationen beim Zivilgericht, beim Arbeitsgericht, im Wohnungsamt der Stadt Aachen und in einer Rechtsanwaltskanzlei. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1998 ist Dr. jur. Henrich Wulfhorst anwaltlich im Landgerichtsbezirk Aachen tätig, wobei bereits nahezu alle Rechtsgebiete Gegenstand waren.

Dr. jur. Henrich Wulfhorst ist es wichtig, den Mandanten im Bereich des öffentlichen Baurechts vorprozessual eine realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage zu geben und / oder bereits im Vorfeld bei der Behörde die Möglichkeiten des Mandanten in dessen Sinne zu besprechen.
Im privaten Baurecht liegt ihm daran, die Erfolgschancen des Mandanten insbesondere bei Mängelrechten zuvor realistisch einzuschätzen und aus der Sicht des Fachanwalts zu bewerten. Dabei ist es bedeutsam, die Frage der Wesentlichkeit eines Mangels bzw. die Frage der Existenz desselben bei natürlicher Betrachtungsweise zu überprüfen. Einigungsmöglichkeiten können oftmals schon vor dem Ergreifen gerichtlicher Maßnahmen ausgelotet werden.

Im Bereich des Verkehrsrechts bringt Dr. jur. Henrich Wulfhorst eine etwa zwanzigjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsunfällen mit, bezogen auf jegliche Verkehrssituation und die verschiedensten Fahrzeuge sowie, im grenznahen Bereich, auch unter Einbeziehung von Unfällen, die sich außerhalb von Deutschland zugetragen haben, und Unfällen in Deutschland mit Beteiligung ausländischer Fahrer bzw. Fahrzeughalter. In diesem Bereich des Verkehrsunfallrechts strebt er eine möglichst zeitnahe Schadensregulierung an und setzt diese erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Bei Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen geht sein Interesse für die Mandanten vorrangig dahin, Maßnahmen der Verfolgungsbehörden möglichst ganz abzuwenden, v.a. durch die Einstellung des Verfahrens, oder die Folgen im Interesse des Betroffenen oder des Beschuldigten zu minimieren. In diesem Bereich sollten die Mandanten frühzeitig den Anwalt aufsuchen und sich keinesfalls zuvor selbst äußern, zumal nur einem Rechtsanwalt eine Akteneinsicht gewährt wird, wobei man sich sachgerecht erst nach einer solchen Akteneinsicht verteidigen kann, weil man den „Angriff“ nur dadurch genau kennt.

Im Bereich des öffentlichen Rechts liegt der Schwerpunkt meist in dem außergerichtlichen und häufig gerichtlichen Vorgehen gegen Bescheide der Behörden, die sich für die Mandantschaft als ungünstig gestalten. In diesem Bereich sollte darauf geachtet werden, ob ein Widerspruchsverfahren noch möglich ist oder ob umgehend gegen den Bescheid geklagt werden muss. Insoweit ist die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides maßgeblich. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist auch in diesem Bereich notwendig und hilfreich.

Das Motto des Dr. jur. Henrich Wulfhorst lautet stets: „Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Neben den Mitgliedschaften im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) und im Aachener Anwaltverein e.V. sowie in der Architektenvereinigung Aachener Fenster e.V. ist Dr. jur. Henrich Wulfhorst begeisterter Segler und Mitglied im Aachener Bootsclub e.V.. Seine Leidenschaft für Oldtimer ergänzt er durch sportliche Aktivitäten wie Windsurfen und Skifahren.

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