05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Christiane Willms

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Medizinrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte: Medizin-, Erb-, Wettbewerbs- und Seniorenrecht

Frau Rechtsanwältin Christiane Willms ist dritte Gründungspartnerin der Rechtsanwaltskanzlei Bürrig.Kanand.Willms. Sie studierte von 1990 bis 1994 Rechtswissenschaften in Trier und absolvierte die Referendarzeit in Aachen. Seit 1997 ist Frau Willms als Rechtsanwältin tätig, seit 2002 als Sozia der von ihrem Vater gegründeten Anwaltsgemeinschaft Schneider &  Dr. Willms.

Rechtsanwältin Willms ist ausgewiesene Fachfrau in allen Bereichen des Medizinrechtes, insbesondere des Arzthaftungsrechtes, wo sie mit großer und stets weiter wachsender Begeisterung tätig ist. Zudem ist Frau Rechtsanwältin Willms als Fachanwältin für Erbrecht eine erfahrene und hochspezialisierte Ansprechpartnerin in allen Bereichen der Rechtsnachfolge.

Bei der Erstellung, Änderung oder Ergänzung letztwilliger Verfügungen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Willms genauso gerne zur Verfügung wie bei der Verfassung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Bestattungs- oder Betreuungsverfügungen.

Rechtsanwältin Willms ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Medizin- und Erbrecht des Deutschen Anwalt Vereins und war langjährig als Vorstandsmitglied des Aachener Anwaltvereins tätig. Sie hält regelmäßig Vorträge im Bereich des Medizin- , Erb- und auch Seniorenrechtes.

Frau Rechtsanwältin Willms ist verheiratet und hat 2 Kinder.

 

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